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Wertbestimmung des Schadens bei einer verunglückten Beschlagnahme

Wertbestimmung des Schadens bei einer verunglückten Beschlagnahme

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Wertbestimmung des Schadens bei einer verunglückten Beschlagnahme

Das Strafgericht Basel-Landschaft verurteilte X. wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Geldwäscherei zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon neun Monate unbedingt vollziehbar. Es auferlegte ihm Kosten (Verfahrenskosten und Gerichtsgebühr) von CHF 63'768.40. Ausserdem ordnete es an, Teile der beschlagnahmten Gegenstände zurückzugeben, darunter diverse Computer der Marke Apple und verschiedene "Pocket Bikes". Das Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Nachdem X. um Herausgabe der Gegenstände resp. um allfälligen Schadenersatz ersucht hatte, ergaben Nachforschungen des Kantonsgerichts bei der kantonalen Polizei und Staatsanwaltschaft sowie beim Strafgericht und beim kantonalen Fundbüro und Verwertungsdienst, dass die Gegenstände "aus unbekannten Gründen" inzwischen vernichtet worden sind. X. stellte Antrag auf Schadenersatz über insgesamt CHF 90'000.-. Zur Substantiierung dieser Forderung eingeladen, reichte er dem Kantonsgericht eine Aufstellung ein und forderte für die vernichteten Gegenstände eine Entschädigung aufgrund ihres Marktwertes zum Zeitpunkt der Beschlagnahme von CHF 106'043.-...

iusNet STR-STPR 23.08.2018

 

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