Die kantonalen Gerichte wollten eine Ersatzforderung gegenüber dem Beschuldigten direkt bei seiner Ehefrau einfordern, indem sie das aus dem Verkauf der beschlagnahmten Liegenschaft stammende Geld zwischen dem Beschuldigten und dessen Ehefrau aufteilten. Die Ehefrau wehrt sich vor Bundesgericht dagegen.