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Wiederholungsgefahr bei "Stalking" verneint

Wiederholungsgefahr bei "Stalking" verneint

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Strafprozessrecht

Wiederholungsgefahr bei "Stalking" verneint

B. erstattete gegen A. Strafanzeige wegen Nötigung ("Stalking") und konstituierte sich als Privatklägerin. Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) des Kantons Luzern ordnete verschiedene Ersatzmassnahmen (Aufenthalts-, Kontakt- und Annäherungsverbote) an und verfügte, A. habe sich bei einer geeigneten Stelle einer psychiatrischen Behandlung zu unterziehen. Der Beschuldigte beantragte die teilweise Aufhebung der Ersatzmassnahmen. Das ZMG ordnete mit Verfügung in der Folge eine stationäre Begutachtung von A. an, wobei es die Spitaleinweisung vorläufig befristete. Mit Entscheid vom 29. August 2018 hiess das ZMG das von A. dagegen erhobene Entlassungsgesuch aus der stationären Begutachtung gut und ordnete einstweilen bis zum 27. November 2018 folgende Ersatzmassnahmen an: Die Auflage, sich nicht an der X. -Strasse "..." in Sursee sowie deren unmittelbaren Umgebung aufzuhalten, ein Kontakt- und Näherungsverbot zu B., ein Kontaktverbot zu deren Eltern und ihrem Partner sowie die Auflage, regelmässig Begutachtungstermine bei der Luzerner Psychiatrie wahrzunehmen. Dagegen erhob A. Beschwerde beim Kantonsgericht, welches die Beschwerde am 26. September 2018 abwies. A. erhob Beschwerde in...

iusNet STR-STPR 11.12.2018

 

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