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Zulässigkeit der Haft wegen qualifizierter Wiederholungsgefahr bei Drogendelikten

Zulässigkeit der Haft wegen qualifizierter Wiederholungsgefahr bei Drogendelikten

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Zulässigkeit der Haft wegen qualifizierter Wiederholungsgefahr bei Drogendelikten

Die Beschwerdeführerin soll zwischen dem 28. August 2023 – 24. Mai 2024 insgesamt 750 Gramm Kokain besessen haben, teils für den Verkauf, teils für den Eigenkonsum. Das, nach einer ersten Verhaftung am 07. September 2023, nachdem bei ihr schon einmal 522 Gramm Kokain sichergestellt worden waren und sie am 21. Dezember 2023 aus der Haft entlassen worden war. Es erfolgte deshalb eine erneute Verhaftung am 25. Mai 2024 wegen weiterer mutmasslicher Drogenvergehen und sie wurde in Untersuchungshaft versetzt.

Die Staatsanwaltschaft erhob darauf am 02. Oktober 2024 Anklage, worauf am 14. Oktober 24 das Zwangsmassnahmengericht Zürich die beantragte Sicherheitshaft guthiess. Ein Haftentlassungsgesuch vom 02. Dezember 2024 wurde am 13. Dezember 2024 vom Zwangsmassnahmengericht abgewiesen. Das Obergericht Zürich bestätigte am 14. Januar 2025 die Sicherheitshaft, mit der Begründung, es bestünde eine qualifizierte Wiederholungsgefahr. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht. 

Das Bundesgericht legte dar, dass nach Art. 221 Abs. 1bis StPO eine Person in Sicherheitshaft genommen werden kann, wenn sie verdächtigt wird, durch ein schweres Verbrechen...

iusnet StrafR-StrafPR 26.03.2025

 

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