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Der Unterschied zwischen Verfahrensvorschriften und Strafbarkeitsbedingungen im Strassenverkehrsrecht

Der Unterschied zwischen Verfahrensvorschriften und Strafbarkeitsbedingungen im Strassenverkehrsrecht

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht

Der Unterschied zwischen Verfahrensvorschriften und Strafbarkeitsbedingungen im Strassenverkehrsrecht

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle hielt die Polizei am 26.10.2017 den Personenwagen von A. an und stellte einen starken Cannabisgeruch wahr, der aus dem Fahrzeuginnern kam. Der Lenker wurde daraufhin einer genaueren Kontrolle unterzogen und der durchgeführte „DrugWipe“-Test ergab ein positives Resultat auf Cannabis. Es wurde, obwohl angeordnet, keine Blut- und Urinentnahme durchgeführt. Mit Urteil vom 6. April 2019 wurde A. wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und Konsum von Betäubungsmittel verurteilt. Das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche. Dagegen führt A. Beschwerde ans Bundesgericht und wehrt sich gegen die Verurteilung wegen Art. 91a SVG.

Der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit macht sich schuldig, wer sich als Motorfahrzeugführer vorsätzlich einer Blutprobe, Atemalkoholprobe oder einer anderen Voruntersuchung widersetzt oder entzieht, die angeordnet wurde. Dabei genügt nach Ansicht des Bundesgerichts auch rein verbaler Widerstand, wenn eine gewisse Intensität erreicht wird.

Der Beschwerdeführer brachte vor, dass der objektive Tatbestand von Art. 91a SVG erfüllt sei. In subjektiver Hinsicht...

iusNet-StrafR-StrafPR 26.07.2021

 

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