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Zur Verhältnismässigkeit von Zwangsmassnahmen in Bezug auf allfällige weitere, noch unbekannte Delikte

Zur Verhältnismässigkeit von Zwangsmassnahmen in Bezug auf allfällige weitere, noch unbekannte Delikte

Rechtsprechung

Zur Verhältnismässigkeit von Zwangsmassnahmen in Bezug auf allfällige weitere, noch unbekannte Delikte

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt führt eine Strafuntersuchung gegen A. wegen des Verdachts auf Nötigung, Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diensterschwerung. A. wird vorgeworfen, anlässlich der Klima-Aktionstage ("Collective Climate Justice"-Tage) ein UBS-Gebäude in Basel umstellt zu haben und dabei mit Mitbeteiligten rund um die Liegenschaft mit Kohlestücken Parolen angebracht, Überwachungskameras abgeklebt und teilweise mit Holzbarrikaden und Kohlehaufen die Eingänge blockiert. A. verblieb trotz der Aufforderung, die Örtlichkeiten zu verlassen, an Ort und Stelle, weshalb er vorläufig inhaftiert wurde. Die Staatsanwaltschaft erliess daraufhin einen Befehl für die erkennungsdienstliche Erfassung sowie eine nicht invasive Probenahme von A. und ordnete die Erstellung seines DNA-Profils an. Eine dagegen erhobene Beschwerde beim Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wurde abgewiesen.

Das Bundesgericht fasste zuerst seine bisherige Rechtsprechung zur Erstellung von DNA-Profilen zusammen (E. 2), wonach dies nicht nur zur Aufklärung bereits begangener und den Strafverfolgungsbehörden bekannter Delikte möglich ist, sondern auch, um...

iusNet-StrafR-StrafPR 22.06.2021

 

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