Erfolgreiche Beschwerde gegen abgelehnte Beweisanträge
Erfolgreiche Beschwerde gegen abgelehnte Beweisanträge
Erfolgreiche Beschwerde gegen abgelehnte Beweisanträge
A. ist Anzeigestellerin und beantragte mehrfach die Sicherstellung diverser persönlicher Gegenstände und Unterlagen von (Ehemann) B. seitens der Ermittlungsbehörden mittels der dafür vorgesehenen strafprozessualen Zwangsmassnahmen. Die Staatsanwaltschaft lehnte diese Beweisanträge ab. A. reichte dagegen Beschwerde ein und beantragte, die Verfügung über Beweisanträge der Staatsanwaltschaft sei vollumfänglich aufzuheben, die Staatsanwaltschaft sei gerichtlich anzuweisen, die in ihrem Eigentum stehenden Unterlagen und Gegenstände (vorläufig) sicherzustellen und in der Folge als Beweismittel zu beschlagnahmen.
Abgelehnte Beweisanträge können grundsätzlich nicht angefochten werden. Es stellt sich für das Kantonsgericht im vorliegenden Fall die Frage, ob die Beschwerdeführerin ihren Beweisantrag vor dem erstinstanzlichen Gericht ohne Rechtsnachteil wiederholen könnte. Zunächst weist das Gericht darauf hin, dass es der Beschwerdeführerin nicht nur darum gehe, ihre persönlichen Sachen zurückzubekommen, sondern auch darum, dass diese Unterlagen und Gegenstände von den Strafverfolgungsbehörden als Beweise gesichert, untersucht sowie allenfalls beschlagnahmt...
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