Das Bundesgericht musste prüfen, ob auch bei kleinsten Bagatelldelikten (Parkbusse von CHF 40.00) nach Einstellung einer Strafuntersuchung eine Entschädigung für den Beizug eines Anwalts geschuldet sein kann.
Das Bundesgericht hält fest, wann im Einzelfall eine amtliche Verteidigung geboten und anzuordnen ist. Dabei wird festgehalten, wie mit den gesetzlichen Schwellenwerten zur Annahme eines Bagatellfalles umzugehen ist.