Die Beschwerdelegitimation des Privatklägers
Die Beschwerdelegitimation des Privatklägers
Die Beschwerdelegitimation des Privatklägers
Gegen B. wurde eine Strafuntersuchung geführt, weil es zu einem Zusammenstoss zwischen ihm als Fahrzeuglenker und A., der auf dem Fahrrad unterwegs war, gekommen ist. A. musste anschliessend während mehrere Tage auf der Intensivstation und anschliessend stationär im Spital behandelt werden. A. reichte Strafklage wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen. B. ein. Dieser wurde mit Strafbefehl wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung verurteilt. Dieser Schuldspruch wurde von der Polizeirichterin des Sensebezirks bestätigt. Die Zivilforderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen. Die Berufung von A. wurde vom Kantonsgericht abgewiesen. Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht und beantragt, die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils und ein Schuldspruch von B. wegen schwerer Körperverletzung und grober Verletzung der Verkehrsregeln, eventualiter wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und grober Verletzung der Verkehrsregeln. Gleichzeitig hat er die Kostenverteilung angefochten.
Das Bundesgericht hält fest, dass die Privatklägerschaft zur Beschwerde nur berechtigt sei, wenn sich der angefochtene Entscheid auf die Beurteilung der Zivilansprüche auswirken könne. Dies sei...
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