Das Bundesstrafgericht hat in einem internationalen Rechtshilfeverfahren elementare verfahrensrechtliche Grundsätze nicht eingehalten. Es geht um ein Rechtshilfeverfahren mit der Türkei betreffend die Sperrung eines Kontos und die Herausgabe des betreffenden Kontoguthabens.
Das Bundesgericht hebt einen Entscheid des Bundesstrafgerichts betreffend Verurteilung wegen Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses vollständig auf.
Das Bundesgericht nimmt Stellung zur Frage, ob eine psychiatrische Exploration parteiöffentlich ist, namentlich ob die Verteidigung einen Anspruch auf Teilnahme hat.