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Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Rechtliches Gehör

Rechtliches Gehör

Wahrung des rechtlichen Gehörs und Begründungspflicht im Entsiegelungsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Bezüglich einer Entsiegelung von Dokumenten und Datenträgern, die im Rahmen eines Strafverfahrens sichergestellt wurden, rügten die Beschwerdeführer A.A.________ und B.A.________ die Verletzung ihres rechtlichen Gehörs, da ihnen die Einsicht in die zu entsiegelnden Daten verweigert worden war. Das Bundesgericht prüfte, ob die Vorinstanz die Anforderungen an die Begründungspflicht und die Wahrung des rechtlichen Gehörs erfüllt hatte.
iusNet StrafR-StrafPR 18.12.2024

Die Reihenfolge der Parteivorträge im Berufungsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, unter welchen Umständen die Parteivorträge anlässlich der Berufungsverhandlung von der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge abweichen dürfen und welche Rolle der beschuldigten Person dabei in jedem Fall zukommt.
iusNet-StrafR-StrafPR 27.06.2023

Die „unverzügliche“ Meldung eines Verkehrsunfalles

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Der Beschwerdeführer rügte, dass er einen Schaden an seinem Fahrzeug nach einer Streifkollision nur mit Sachschaden anderthalb Stunden nachdem er diesen bemerkt hatte aber sechs Stunden nach dem Unfall, der Polizei gemeldet hatte und damit die Meldung „unverzüglich“ erbracht hatte.
iusNet StrafR-StrafPR 12.12.2022

Die Verlängerung der Sicherheitshaft ohne vorgängige Anhörung der betroffenen Person

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht zeigt die Auswirkungen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren auf Verlängerung von Sicherheitshaft auf und entscheidet ausnahmsweise in der Sache selbst.
iusNet-StrafR-StrafPR 15.06.2021

Muss der Schwiegersohn in den Ausstand treten?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
A. rügt eine Verletzung der Ausstandsvorschriften. Er macht geltend, beim Gemeindepräsidenten der Gemeinde U. handle es sich um seinen Schwiegersohn, mit dem er verkracht sei. A. macht ferner eine Verletzung des rechtlichen Gehörs geltend. Er habe bei der Vorinstanz einen Antrag auf Sistierung gestellt, welcher nicht behandelt worden sei.
iusNet StrafR-StrafPR 15.07.2020

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