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Strafprozessordnung

Birgt der Ausschluss der Teilnahme an Beweiserhebungen nach Art. 101 Abs. 1 StPO ein nicht wieder gut zu machender Nachteil für den Beschuldigten?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Mit dem Ausschluss an der Teilnahme von Zeugenbefragungen entstehe ein nicht wieder gutzumachender Nachteil, da ein empfindlicher Beweisverlust drohe, wenn sich erst mit dem Endentscheid herausstelle, dass die Verweigerung des Teilnahmerechts unzulässig gewesen sei. Mit dieser Annahme gelangte ein Beschwerdeführer ans Bundesgericht und rügte den von der Staatsanwaltschaft verfügte Auschluss der Teilnahme an Zeugenbefragungen.
iusNet STR-STPR 24.07.2023

Heiligt der Zweck alle Mittel? DNA-Analysen zur Aufklärung zukünftiger Straftaten in Rechtsprechung und Gesetzgebung

Kommentierung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hat sich erneut mit der Anordnung eines Wangenschleimhautabstrichs und der Erstellung eines DNA-Profils zur Aufklärung zukünftiger Delikte auseinandergesetzt. Es bestätigt seine Rechtsprechung zur Auslegung von Art. 255 StPO und konkretisiert die Anordnungsvoraussetzungen für präventive DNA-Analysen. Die Begründung des Entscheids gibt jedoch An-lass zu Bemerkungen und es führt auch zu Überlegungen über die laufende Revision der StPO.
Gian Ege
iusNet STR-STPR 30.06.2021

Änderung der Strafprozessordnung

Gesetzgebung
Strafprozessrecht
Die wichtigsten Punkte der geplanten Änderung: Das Teilnahmerecht einer beschuldigten Person soll an den Einvernahmen anderer Personen eingeschränkt werden, damit sie ihre Aussagen nicht an deren Aussagen anpassen kann. Die Verfahrensrechte der Opfer sollen verbessert werden, unter anderem im Bereich der unentgeltlichen Rechtspflege.
iusNet StrafR-StrafPR 02.09.2019