Heiligt der Zweck alle Mittel? DNA-Analysen zur Aufklärung zukünftiger Straftaten in Rechtsprechung und Gesetzgebung
Heiligt der Zweck alle Mittel? DNA-Analysen zur Aufklärung zukünftiger Straftaten in Rechtsprechung und Gesetzgebung
Heiligt der Zweck alle Mittel? DNA-Analysen zur Aufklärung zukünftiger Straftaten in Rechtsprechung und Gesetzgebung
Sowohl im vorliegend zu besprechenden als auch in einem weiteren kürzlich ergangenen und zur Publikation vorgesehenen Urteil1 hat sich das Bundesgericht mit DNA-Analysen beschäftigt, die vorwiegend angeordnet wurden, um etwaige zukünftige Delikte der beschuldigten Person aufzuklären bzw. zu verhindern. Dabei hat es seine Rechtsprechung bestätigt und konkretisiert. Einerseits wurden die Anordnungsvoraussetzungen einer zukunftsorientierten DNA-Analyse präzisiert und die Stellung von betroffenen Personen gestärkt. Unterlassen hat das Bundesgericht jedoch, die teilweise kritisierte Rechtsprechung zur Auslegung von Art. 255 Abs. 1 StPO zu überprüfen.
I. Präventive DNA-Analysen
Im vorliegenden Fall ist unzweifelhaft, dass die Erstellung des DNA-Profils für die Sachverhaltsabklärung nicht notwendig war. Die Strafverfolgungsbehörden waren im Besitz des Fotos der beschuldigten Person und diese bestritt nicht, am Vorfall beteiligt gewesen zu sein.2 Es handelte sich somit um eine strafprozessuale Zwangsmassnahme, die in erster Linie aus präventiven bzw. zukunftsorientierten Gründen angeordnet wurde. Auf die grundsätzlichen Vorbehalte, die sich gegenüber dem präventiven Einsatz strafprozessualer Zwangsmassnahmen ergeben, kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden.3 Zu besprechen ist jedoch die Frage, ob eine DNA-Analyse zur Aufklärung bzw....
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