Mit Urteil vom 08.02.2019, 4A_483/2018, hat das Bundesgericht die Verbandsklage der SKS im VW-Abgasskandal abgewiesen. In der Begründung und im Ergebnis überzeugt das Urteil nicht. Zudem zeigt sich eine erhebliche Lücke zwischen zivilrechtlichem und strafrechtlichem Rechtsschutz im UWG.