Im Bundesgerichtsurteil 1B_350/2020 klärte das Bundesgericht die Frage, welches Rechtsmittel ans Bundesgericht in Streitsachen zu ergreifen ist, in denen im Strafverfahren die Parteistellung und Akteneinsicht strittig ist und gleichzeitig ein im engen Konnex mit dem Strafverfahren stehendes Rechtshilfeverfahren hängig ist.