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Der Ermessensspielraum des Sachgerichts bei der Beurteilung der Legalprognose

Der Ermessensspielraum des Sachgerichts bei der Beurteilung der Legalprognose

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

Der Ermessensspielraum des Sachgerichts bei der Beurteilung der Legalprognose

A. hatte am 15. März 2018, um 00.45 Uhr, als Lenker eines Personenwagens in Dübendorf einen Blutalkoholwert von mindestens 0,86 Gewichtspromille. Er wurde u.a. des vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu Fr. 50.-- und einer Busse von Fr. 40.-- verurteilt. Im Berufungsverfahren bestätigte das Obergericht des Kantons Zürich den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Es verurteilte A. zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu Fr. 50.-- und einer Busse von Fr. 40.--.  Das Obergericht hielt für erwiesen, dass A. wusste, dass er vor dieser Fahrt deutlich mehr Alkohol als zulässig konsumierte. A. erhob gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesgericht und beantragte einen Freispruch. Eventualiter sei der Vollzug der Geldstrafe aufzuheben und es sei ihm bei einer Probezeit von zwei Jahren der bedingte Strafvollzug zu gewähren

Das Bundesgericht erkannte in der Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz keine Willkür. Die Behauptung des Beschwerdeführers, er habe am Tatabend zwei Flaschen Bier konsumiert, später noch zwei...

iusNet-StrafR-StrafPR 19.10.2021

 

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