Parteientschädigung im Strafbefehlsverfahren an die Privatklägerin
Art. 433 Abs. 1 lit. a StPO räumt der Privatklägerschaft gegenüber der beschuldigten Person einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für notwendige Aufwendungen im Verfahren ein, wenn sie obsiegt. Die Schaffhauser Behörden haben A. eine solche Entschädigung verweigert.
A. wehrt sich vor dem Bundesgericht dagegen, dass das Zwangsmassnahmengericht die Sicherheitshaft nur für längstens 3 Monate hätte anordnen dürfen und nicht für 6 Monate.
Der amtliche Verteidiger und das Recht auf Teilnahme an der Exploration des Beschuldigten
Das Bundesgericht äussert sich erneut zum Recht auf Teilnahme der Verteidigung an Explorationsgesprächen von beschuldigten Personen durch forensisch-psychiatrische Sachverständige.
Akzeptanz von Ersatzmassnahmen im Rahmen der Anfechtung weiterer Ersatzmassnahmen
Es stellte sich die Frage, ob mit der Akzeptanz einzelner Ersatzmassnahmen, die anstelle von Untersuchungshaft vom Zwangsmassnahmengericht angeordnet wurden, einer generellen Anfechtung des Entscheides entgegen stehen.