Für die Kundenzuführung an Depotbanken hat ein Vermögensverwalter Retrozessionen von Banken erhalten, worüber er seine Klienten nicht informiert hat. Es fragt sich, ob der Vermögensverwalter sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung strafbar macht, wenn er den Klienten nicht über Retrozessionen und andere Vergütungen informiert und ob ein Herausgabeanspruch besteht und Schadenersatz gefordert werden kann.