Änderungen werden auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt
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Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden in Zukunft besser geschützt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 entsprechende Änderungen im Zivil- und Strafrecht auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Die Bestimmung über die elektronische Überwachung von zivilrechtlichen Rayon- oder Kontaktverboten tritt erst auf den 1. Januar 2022 in Kraft, um den Kantonen genügend Zeit für die erforderlichen Vorbereitungen einzuräumen.
Verbandsklage Stiftung für Konsumentenschutz SKS/AMAG Import AG, Volkswagen AG
Mit Urteil vom 08.02.2019, 4A_483/2018, hat das Bundesgericht die Verbandsklage der SKS im VW-Abgasskandal abgewiesen. In der Begründung und im Ergebnis überzeugt das Urteil nicht. Zudem zeigt sich eine erhebliche Lücke zwischen zivilrechtlichem und strafrechtlichem Rechtsschutz im UWG.
Das Bundesstrafgericht hat die gegen den Bundesanwalt, einen ehemaligen Leitenden Staatsanwalt des Bundes und einen Staatsanwalt des Bundes gestellten Ausstandsbegehren im Fallkomplex FIFA gutgeheissen.
Das Bundesgericht äussert sich vertieft zum Verhältnis der strafrechtlichen Landesverweisung von EU-Bürgern und dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU.
Der Beschwerdeführer rügt in einer Laien-Beschwerde, die Vorladung des Berufungsgericht sei - trotz bezeichnetem Zustelldomizil - nicht an dieses zugestellt worden und daher mangelhaft.
Der Kostenentscheid präjudiziert die Entschädigungsfrage
In welchen Fällen dürfen trotz einer Verfahrenseinstellung Kosten erhoben und eine Parteientschädigung verweigert werden? Das Bundesgericht frischt ein paar wichtige Grundsätze auf, welche bei der Vorinstanz offenbar in Vergessenheit geraten sind.
Welche Regeln gelten für die Zustellung von Ordnungsbussen?
Gelten für die Zustellung von Ordnungsbussen die allgemeinen Zustellungsregeln der StPO? Oder sind hierbei spezielle Regelungen zu beachten? Mit dieser Frage setzt sich das Bundesgericht im vorliegenden Entscheid auseinander.
Das Bundesgericht hat die Frage zu beurteilen, ob das unbefugte Eindringen in ein E-Mail-Konto den Tatbestand von Art. 143bis StGB erfüllt. Die Frau fand das Passwort ihre Ehemannes auf einem Kärtchen im privaten Büro.
Das Bundesgericht äussert sich zu den formellen Anforderungen an die Protokollierung von Strafanträgen, insbesondere in Polizeirapporten. Der Beschwerdeführer rügt, es lägen keine gültigen Strafanträge vor.