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Besitz geringfügiger Menge Cannabis auch bei Jugendlichen nicht strafbar

Rechtsprechung
Jugendstrafrecht
Betäubungsmittelgesetz

Besitz geringfügiger Menge Cannabis auch bei Jugendlichen nicht strafbar

Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob der Besitz einer geringfügigen Menge Cannabis (bis zu zehn Gramm) durch Jugendliche strafbar ist oder nicht. Bei Erwachsenen ist dies nicht strafbar.
iusNet StrafR-StrafPR 26.07.2019

Tatort Fitnessstudio – zum Geltungsbereich des Begriffs «Sport» gemäss Strafbestimmungen des Sportförderungsgesetz im Zusammenhang mit Massnahmen gegen Doping

Kommentierung
Betäubungsmittelgesetz

Tatort Fitnessstudio – zum Geltungsbereich des Begriffs «Sport» gemäss Strafbestimmungen des Sportförderungsgesetz im Zusammenhang mit Massnahmen gegen Doping

Im Urteil 6B_49/2019 vom 02. August 2019 hatte sich das Bundesgericht betreffend Zuwiderhandlungen gegen die Strafbestimmungen von Art. 22 des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG) betreffend Massnahmen gegen Doping erstmals mit der Frage des Geltungsbereiches des Begriffs «Sport» inkl. Breitensport zu beschäftigen. Eine wesentliche Frage ist dabei, was im Sinne der Strafbestimmungen des Sportförderungsgesetzes als «Sport» zu verstehen ist.
Martin Kaiser
Hanjo Schnydrig
iusNet StrafR-StrafPR 25.09.2019

Ist das für den Eigenkonsum bestimmte Betäubungsmittel einziehbar?

Rechtsprechung
Betäubungsmittelgesetz

Ist das für den Eigenkonsum bestimmte Betäubungsmittel einziehbar?

Streitig war, ob der zum Eigenkonsum bestimmte Cannabis mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1%, dessen Besitz aufgrund der tatsächlichen Geringfügigkeit der Menge straflos ist (Art. 19b Abs. 1 BetmG), zur Vernichtung eingezogen werden darf.
iusNet STR-STPR 24.07.2023

Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Kleindealer

Rechtsprechung
Betäubungsmittelgesetz

Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Kleindealer

Das Obergericht des Kantons Aargau sprach einen Kleindealer der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig, weil dieser wiederholt Kokain in kleinen Mengen verkauft hatte. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz auch dann vorliegt, wenn bei mehreren Transaktionen die Kokainmenge zwar jeweils unter 18 Gramm liegt, insgesamt aber diese Grenze überschritten wird.
iusNet STR-STPR 24.04.2024

Voraussetzungen der Sicherungseinziehung im Zusammenhang mit betäubungsmittelähnlichen Stoffen nach Art. 7 BetmG

Rechtsprechung
Betäubungsmittelgesetz

Voraussetzungen der Sicherungseinziehung im Zusammenhang mit betäubungsmittelähnlichen Stoffen nach Art. 7 BetmG

Die Staatsanwaltschaft verfügte im Rahmen der Verfahrenseinstellung über die Einziehung und Vernichtung diverser betäubungsmittelähnlicher Substanzen. Dabei unterliess sie es jedoch, darzulegen, inwiefern die Voraussetzungen der Sicherungseinziehung im vorliegenden Fall erfüllt sein sollten. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und inwiefern diese darzulegen sind.
iusNet STR-STPR 26.06.2024