Nicht alle Arbeiten von Anwälten unterliegen dem Berufsgeheimnis
Das EFD möchte im Rahmen eines verwaltungsstrafrechtlichen Verfahrens gegen Mitarbeiter einer Bank Einsicht in einen Abschlussbericht, welcher von einer Anwaltskanzlei erstellt wurde. Die Bank stellt sich auf den Standpunkt, dieser Bericht unterliege dem Anwaltsgeheimnis.
Mit einem Stimmenverhältnis von drei zu zwei Stimmen entschied das Bundesgericht, dass Rudolf Elmer nicht bei einer Schweizer Bank angestellt war. Damit habe er auch nicht dem im Bankengesetz festgehaltenen Bankgeheimnis unterstanden und konnte dieses auch nicht verletzen.
Verurteilung wegen Genitalverstümmelung im Ausland
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob auch eine im Ausland begangene Genitalverstümmelung in der Schweiz strafbar ist. Die Mutter hatte ihre beiden Töchter vor der Einreise in die Schweiz der Genitalbeschneidung in Somalia zugeführt.
In einem neuen Urteil hatte sich das Bundesgericht mit einem tödlichen Zwischenfall im Rahmen eines (Amateur-) Radrennen zu beschäftigen. Bei einem Überholmanöver während einer Abfahrt kam zu einer seitlichen Berührung zwischen zwei Fahrern und zu einem (Massen-) Sturz mit Todes- und Verletzungsfolgen.
Neue Regeln bei der Gesamtstrafenbildung bei Nichtbewährung
Das Bundesgericht ändert seine bisherige Rechtsprechung zu Art. 46 Abs. 1 Satz 2 StGB. Es geht dabei um die Frage, wie die Gesamtstrafe bei Nichtbewährung zwischen der neuen und der rechtskräftigen aber zu widerrufenden Strafe gebildet werden soll.
A. werden Nötigungen, Drohungen, Ehrverletzungen und Tätlichkeiten gegenüber seiner Ex-Partnerin und deren neuem Partner vorgeworfen. Er sitzt seit Mitte November 2018 wegen Ausführungsgefahr in Untersuchungshaft.
Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, welche Gespräche zu den Akten zu nehmen sind und welche nicht. Ferner äussert es sich zu den Formalien, welche bei übersetzten Abhörprotokollen eingehalten werden müssen.
Im Mai 2016 erschienen mehrere Medienartikel über einen Geschäftsmann und Angehörigen des Sikhismus. Diese reichte gegen die Journalisten Strafanzeige ein. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die Journalisten in der Folge ein. Das Bundesgericht schützt nun diesen Entscheid.
Das Berner Obergericht muss sich nun zum dritten Mal mit einer Verkehrsregelverletzung befassen. Es wird an der Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung nun wohl definitiv nicht mehr festhalten können.
Die Frage der Anwendbarkeit kantonaler Ermächtigungsvorschriften in ausserkantonalen Strafverfahren
Muss ein Kanton, der eine Strafverfolgung gegen einen Beamten oder Behördenmitglied führt, das Ermächtigungsgesetz des Kantons, in dem der Beamte oder das Behördenmitglied tätig ist, berücksichtigen?