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Nicht strafbarer Boulevard-Journalismus

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Nicht strafbarer Boulevard-Journalismus

Im Mai 2016 erschienen in gedruckten und Online-Ausgaben einer Zeitung sieben Artikel, in welchen die Journalisten C. und D. über die Arbeitsverhältnisse in Filialen einer Franchisekette im Fastfood-Bereich berichteten. Für die geschilderten Missstände soll X. verantwortlich sein. Die Artikel trugen die Titel "Das ist moderne Sklaverei", "Der Big Boss ist der 'frechste Sikh der Schweiz'", "Wie verdient der Sandwich-Sikh seine Brötchen?", "Subway zahlt Löhne nicht", "Der Sandwich-Sikh bezahlte die Sozialabgaben nicht", "Razzia beim Sandwich-Sikh" und "Subway fürchtet um seinen Ruf". X. reichte Strafanzeige gegen die Journalisten ein. Die Staatsanwaltschaft stellte die Strafuntersuchung in der Folge ein.

X. verlangt vor Bundesgericht, diese Einstellungsverfügung aufzuheben und im Sinne von in dubio pro duriore Anklage wegen übler Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung und Rassendiskriminierung zu erheben.

Der Kampagnenvorwurf ist nach Ansicht des Bundesgerichts unbegründet. Es ist nicht ersichtlich, dass die Erscheinungsweise der inkriminierten Artikel zu anderen als Informationszwecken gedient hätte. Die Vorinstanz schliesst denn auch, die Publikationen beruhten auf...

iusNet StrafR-StrafPR 30.01.2019

 

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