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Zulässigkeit der adhäsionsweise Geltendmachung von Zivilansprüchen gegen Amtspersonen

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Zulässigkeit der adhäsionsweise Geltendmachung von Zivilansprüchen gegen Amtspersonen

Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob der Beschwerdeführer zur Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens gegen zwei Polizisten der Kantonspolizei Aargau legitimiert ist. Der Beschwerdeführer warf den Polizisten B._ und C._ Misshandlungen während eines Polizeieinsatzes am 3. Juni 2023 vor. Die zentrale Rechtsfrage betraf dabei die Beschwerdelegitimation gemäss Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG und die Voraussetzungen, unter denen Zivilansprüche adhäsionsweise im Strafverfahren geltend gemacht werden können.
iusnet StrafR-StrafPR 18.12.2024

Spiegeln ohne Siegelung?

Fachbeitrag
Strafprozessrecht

Spiegeln ohne Siegelung?

Ein neues iOS-Update für iPhones stellt die aktuelle Praxis im Siegelungsrecht vor neuen Herausforderungen. So könnte der von Apple seit iOS 18.1 neu eingeführte «inactivity reboot», der nach einer Inaktivitätsdauer von vier Tagen das Gerät verschlüsselt, dazu führen, dass Durchsuchungen von iPhones gänzlich vereitelt würden, bevor ein Entsiegelungsverfahren überhaupt eingeleitet werden kann.
George Poulikakos
Katarina Balz
iusnet StrafR-StrafPR 29.01.2025

Rechtfertigt sich die Verfahrenstrennung nach Hinschied einer beschuldigten Person?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Rechtfertigt sich die Verfahrenstrennung nach Hinschied einer beschuldigten Person?

Das Bundesgericht hatte sich in einem Fall, wo eine Mitbeschuldigte während des Berufungsverfahrens verstarb, damit zu befassen, ob eine Verfahrenstrennung wegen des Hinscheidens sich rechtfertigen lasse oder aber Verfahrensrechte der weiteren Beschuldigten dem entgegenstehen können.
iusnet StrafR-StrafPR 29.01.2025

Reicht eine psychische Einschüchterung, um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen und müssen Massnahmen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Strafprozessrecht

Reicht eine psychische Einschüchterung, um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen und müssen Massnahmen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden?

Das Bundesgericht hatte die Verurteilungen von A.________ wegen zahlreicher Straftaten, darunter Körperverletzung, Drohungen, Verletzung des Hausrechts und sexuelle Nötigung, zu überprüfen. A._______ wandte sich gegen das Urteil der Vorinstanz, die ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt hatte, darunter neun Monate ohne Bewährung, mit der Beanstandung, die Beweiswürdigung sei unter Verletzung des Grundsatzes in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) erfolgt. Das Bundesgericht musste sich mit der Beweisführung, der Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tätlichkeiten sowie der rechtlichen Qualifikation sexueller Nötigung befassen. Zudem hatte es auch zu klären, inwiefern Massnahmen bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.
iusnet StrafR-StrafPR 29.01.2025

Willkürliche Beweiswürdigung des anvertraut seins bei der Veruntreuung

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

Willkürliche Beweiswürdigung des anvertraut seins bei der Veruntreuung

Das Bundesgericht hatte sich mit der strafrechtlichen Verurteilung von A.________ wegen Veruntreuung nach Art. 138 StGB zu befassen. Im Zentrum der Beschwerde steht die Frage, ob das Urteil der kantonalen Instanz aufgrund einer willkürlichen Beweiswürdigung erging. Das Bundesgericht prüfte, ob die Vorinstanz ausreichend begründet hat, dass die Darlehensmittel zweckgebunden waren und ob die Verwendung der Mittel den Tatbestand der Veruntreuung erfüllt. Es hob das kantonale Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück.
iusnet StrafR-StrafPR 29.01.2025

Mindeststrafe bei Raserdelikten nach der seit 2023 geltenden Regelung

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht

Mindeststrafe bei Raserdelikten nach der seit 2023 geltenden Regelung

Trotz der seit 2023 geltenden Regelung, bei der ein Raserdelikt mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann, sofern der Täter in den letzten zehn Jahren kein schweres Verkehrsdelikt begangen hat, war es die Praxis bei diversen Staatsanwaltschaften, dass dies nicht für Junglenker gelten kann, sondern nur für Personen, welche bereits während 10 Jahren einen Führerausweis besessen haben. Das Bundesgericht klärte nun diese Praxis.
iusnet StrafR-StrafPR 29.01.2025

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