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Besitz geringfügiger Menge Cannabis auch bei Jugendlichen nicht strafbar

Rechtsprechung
Jugendstrafrecht
Betäubungsmittelgesetz

Besitz geringfügiger Menge Cannabis auch bei Jugendlichen nicht strafbar

Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob der Besitz einer geringfügigen Menge Cannabis (bis zu zehn Gramm) durch Jugendliche strafbar ist oder nicht. Bei Erwachsenen ist dies nicht strafbar.
iusNet StrafR-StrafPR 26.07.2019

Tatort Fitnessstudio – zum Geltungsbereich des Begriffs «Sport» gemäss Strafbestimmungen des Sportförderungsgesetz im Zusammenhang mit Massnahmen gegen Doping

Kommentierung
Betäubungsmittelgesetz

Tatort Fitnessstudio – zum Geltungsbereich des Begriffs «Sport» gemäss Strafbestimmungen des Sportförderungsgesetz im Zusammenhang mit Massnahmen gegen Doping

Im Urteil 6B_49/2019 vom 02. August 2019 hatte sich das Bundesgericht betreffend Zuwiderhandlungen gegen die Strafbestimmungen von Art. 22 des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG) betreffend Massnahmen gegen Doping erstmals mit der Frage des Geltungsbereiches des Begriffs «Sport» inkl. Breitensport zu beschäftigen. Eine wesentliche Frage ist dabei, was im Sinne der Strafbestimmungen des Sportförderungsgesetzes als «Sport» zu verstehen ist.
Martin Kaiser
Hanjo Schnydrig
iusNet StrafR-StrafPR 25.09.2019

Ist das für den Eigenkonsum bestimmte Betäubungsmittel einziehbar?

Rechtsprechung
Betäubungsmittelgesetz

Ist das für den Eigenkonsum bestimmte Betäubungsmittel einziehbar?

Streitig war, ob der zum Eigenkonsum bestimmte Cannabis mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1%, dessen Besitz aufgrund der tatsächlichen Geringfügigkeit der Menge straflos ist (Art. 19b Abs. 1 BetmG), zur Vernichtung eingezogen werden darf.
iusNet STR-STPR 24.07.2023