Verweigerung Vortest und Bluttest - unechte Konkurrenz?
Das Bundesgericht setzt sich mit der Frage auseinander, ob der Tatbestand der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit gemäss Art. 91a SVG bereits aufgrund der Verweigerung eines oder mehrerer Vortests erfüllt sein kann.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnungen verabschiedet. Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche und treten per 1. Januar 2021 in Kraft.
Offengelassen hat das Bundesgericht bisher die Frage, wie es sich verhält, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Inhaber eines Führerausweises auf Probe zwei Widerhandlungen begeht, der Entscheid über die Sanktionierung der ersten Widerhandlung noch nicht einmal gefällt und dem Fahrzeugführer eröffnet worden ist.
Das Zusammenspiel zwischen dem Willkürverbot und dem Grundsatz „in dubio pro reo“ im Verfahren vor Bundesgericht
Das Bundesgericht setzt sich im Zusammenhang mit einer groben Verletzung der Verkehrsregeln mit dem Willkürverbot und dem Grundsatz „in dubio pro reo“ auseinander und legt deren Zusammenspiel für das Verfahren vor dem Bundesgericht fest.
Der Unterschied zwischen Verfahrensvorschriften und Strafbarkeitsbedingungen im Strassenverkehrsrecht
Das Bundesgericht grenzt Vorschriften zum Ablauf des Verfahrens bei Fahrzeugkontrollen von konkreten Strafbarkeitsbedingungen ab und führt aus, inwiefern dies für die strafrechtliche Beurteilung relevant ist. Weiter geht es auf die Rügevorschriften bei prozessualen Rügen ein.
Sollen neue Beweisanträge vor Bundesgericht gestellt werden?
Das Bundesgericht setzt sich mit der Frage auseinander, ob Weisungen der ASTRA als Bundesrecht gemäss BGG gelten und wie mit konkreten Beweisanträgen umgegangen wird, die erstmals vor Bundesgericht gestellt werden.
Wann muss die Rechtsbelehrung der beschuldigten Person bei der ersten Befragung spätestens erfolgen?
Das Bundesgericht setzt sich mit den Voraussetzungen des Anklagegrundsatzes und dem Zeitpunkt der Belehrung der beschuldigten Person vor der ersten Einvernahme auseinander. Dabei geht es auf die informellen Gespräche der Polizei bei der Aufnahme des Sachverhaltes ein.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Willkürprüfung beim Indizienbeweis auseinander. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, wann einzig auf Indizien abgestellt werden kann, damit auf die Täterschaft geschlossen werden kann udn wie diese Annahme im Verfahren vor Bundesgericht angefochten werden kann.