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Wann muss die Rechtsbelehrung der beschuldigten Person bei der ersten Befragung spätestens erfolgen?

Wann muss die Rechtsbelehrung der beschuldigten Person bei der ersten Befragung spätestens erfolgen?

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht

Wann muss die Rechtsbelehrung der beschuldigten Person bei der ersten Befragung spätestens erfolgen?

Am 20. Januar 2020 wurde A. des Fahrens ohne Berechtigung schuldig gesprochen. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte den Schuldspruch. Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht und beantragt die Einstellung des Verfahrens eventualiter sei er freizusprechen.

Der Beschwerdeführer brachte vor, der Anklagegrundsatz sei verletzt, da er erst in der Hauptverhandlung gewusst habe, welcher konkrete Lebenssachverhalt ihm vorgeworfen worden sei. Das Bundesgericht hält fest, dass die Anklageschrift den Gegenstand des Gerichtsverfahrens umgrenze und den Anspruch der beschuldigten Person auf rechtliches Gehör garantiere. Es sei entscheidend, dass die beschuldigte Person genau wisse, welcher Handlungen sie beschuldigt werde und wie ihr Verhalten rechtlich qualifiziert werde, damit sie sich vorbereiten könne. Solange dies klar sei, könne eine fehlerhafte und unpräzise Anklageschrift nicht dazu führen, dass kein Schuldspruch erfolgen könne. Das Gericht ist aber nur an den in der Anklageschriftgeschilderten Sachverhalt gebunden nicht an die rechtliche Würdigung. Die Vorinstanz habe ausgeführt, dass dem Beschwerdeführer vorgeworfen werde, er habe am 23. Januar 2019 um 17:50 Uhr auf dem U....

iusNet-StrafR-StrafPR 19.01.2022

 

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