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Sollen neue Beweisanträge vor Bundesgericht gestellt werden?

Sollen neue Beweisanträge vor Bundesgericht gestellt werden?

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht

Sollen neue Beweisanträge vor Bundesgericht gestellt werden?

A. wird vorgeworfen am 19. August 2018 ausserorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 42 km/h überschritten zu haben. Mit Strafbefehl wurde er wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Der Polizeirichter bestätigte den Strafbefehl und auch das Kantonsgericht Freiburg bestätigte das Urteil. Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht und beantragt die Aufhebung des Urteils und er sei von Schuld und Strafe freizusprechen.

Der Beschwerdeführer bringt vor, das Radargerät habe eine Fehlmessung gemacht und rügt eine Verletzung des Anklagegrundsatzes, da es sich beim „Tatort“ um eine mehrere 100 m lange Strecke handle. Es sei unklar, wo das Radargerät platziert gewesen sei und gehe nicht aus dem Messprotokoll hervor. Die Geschwindigkeitsmessung sei aber nur mit genauen Ortsangaben überprüfbar. Das Bundesgericht führt aus, dass der Beschwerdeführer diese Rüge erstmals vor Bundesgericht vorgebracht habe, denn es gehe nichts anderes aus den verbindlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil zum Prozesssachverhalt hervor. Die Rüge der Verletzung des Anklageprinzips erfolge damit zu spät, weshalb darauf nicht einzutreten sei.

Weiter wirft der Beschwerdeführer der...

iusNet-StrafR-StrafPR 24.12.2021

 

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