Kommentar auf Internetplattform als unlauterer Wettbewerb
Das Kantonsgericht Schwyz bestätigt einen Schuldspruch des Bezirksgericht Höfe wegen unlauterem Wettbewerb. Die Beschuldigte veröffentlichte auf einschlägigen Internetplattformen Beiträge über eine Anbieterin von Pferdesportartikeln. Sie bezeichnete die Angebote der Anbieterin unter anderem als "Abzocke vom Feinsten".
In einem neuen Urteil hatte sich das Bundesgericht mit einem tödlichen Zwischenfall im Rahmen eines (Amateur-) Radrennen zu beschäftigen. Bei einem Überholmanöver während einer Abfahrt kam zu einer seitlichen Berührung zwischen zwei Fahrern und zu einem (Massen-) Sturz mit Todes- und Verletzungsfolgen.
Verurteilung wegen Genitalverstümmelung im Ausland
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob auch eine im Ausland begangene Genitalverstümmelung in der Schweiz strafbar ist. Die Mutter hatte ihre beiden Töchter vor der Einreise in die Schweiz der Genitalbeschneidung in Somalia zugeführt.
Mit einem Stimmenverhältnis von drei zu zwei Stimmen entschied das Bundesgericht, dass Rudolf Elmer nicht bei einer Schweizer Bank angestellt war. Damit habe er auch nicht dem im Bankengesetz festgehaltenen Bankgeheimnis unterstanden und konnte dieses auch nicht verletzen.
Foul im Fussball als fahrlässige Körperverletzung?
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob bei einem Foul im Fussball mit Körperverletzungsfolge eine Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Frage kommt.
Das Bundesgericht hatte sich mit einem Fall von Kreditbetrug zu befassen. Bestritten wurde ein Vermögensschaden mittels (vorübergehender) Vermögensgefährdung, da die Forderung mittels Grundpfand geschützt sei.
Der Beschuldigte stellt sich auf den Standpunkt, er habe keinen Landfriedensbruch begangen. Er habe sich lediglich passiv verhalten und habe die Gruppe aufgrund der Polizeipräsenz nicht mehr verlassen können. Das Bundesgericht stützt dabei die Vorinstanz vollumfänglich.
Als Stiftungsrat hat man eine grosse Verantwortung und man muss auch die strafrechtlichen Konsequenzen im Auge behalten. Ein Stiftungsrat (von Beruf Rechtsanwalt und Notar) wurde von der Vorinstanz wegen Verletzung der Buchführungspflicht und wegen Misswirtschaft verurteilt und wehrt sich dagegen.
Das Bundesgericht hat die Frage zu beurteilen, ob das unbefugte Eindringen in ein E-Mail-Konto den Tatbestand von Art. 143bis StGB erfüllt. Die Frau fand das Passwort ihre Ehemannes auf einem Kärtchen im privaten Büro.