Die italienische Staatsanwaltschaft hatte die Schweiz 2015 im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens mit einem Rechtshilfebegehren um Beschlagnahme des Bildes "Porträt der Isabella d'Este" ersucht und die Herausgabe beantragt. Das Bundestrafgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde der Eigentümerin ab. Das Bundesgericht kehrt diesen Entscheid.
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, inwiefern Beweismittel, die im Hinblick auf das abgekürzte Verfahren produziert wurden, im Rahmen der internationalen Rechtshilfe herauszugeben sind.
Von der Auslieferungshaft kann abgesehen werden, wenn der Verfolgte nicht hafterstehungsfähig ist. Eine Person gilt als nicht hafterstehungsfähig, wenn mit Sicherheit oder grösster Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass die Haft das Leben oder die Ge-sundheit des Inhaftierten gefährdet.
Das Bundesstrafgericht hat in einem internationalen Rechtshilfeverfahren elementare verfahrensrechtliche Grundsätze nicht eingehalten. Es geht um ein Rechtshilfeverfahren mit der Türkei betreffend die Sperrung eines Kontos und die Herausgabe des betreffenden Kontoguthabens.
Ausländische Personen, gegen die ein Strafverfahren läuft oder ein Urteil ergangen ist, können sich künftig nicht mehr durch legale Rückkehr in ihren Heimatstaat der Verbüssung ihrer Strafe entziehen. Der Bundesrat hat am 23. Mai 2018 die Botschaft zur Genehmigung des entsprechenden Änderungsprotokolls verabschiedet.