Das Bundesgericht setzt sich mit der Sperrwirkung rechtskräftiger Teileinstellungen auseinander und erklärt deren Verhältnis zum Grundsatz „ne bis in idem“. Ebenfalls setzt sich das Bundesgericht mit dem Geltungsbereich der Art. 286 ff. StGB auseinander und führt aus inwiefern daneben kantonale Übertretungsstraftatbestände erlassen werden können.