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Anmerkungen zur strafrechtlichen Aufarbeitung eines Sportunfalles auf einem geschlossenen Schlittelweg

Anmerkungen zur strafrechtlichen Aufarbeitung eines Sportunfalles auf einem geschlossenen Schlittelweg

Kommentierung
Strafprozessrecht

Anmerkungen zur strafrechtlichen Aufarbeitung eines Sportunfalles auf einem geschlossenen Schlittelweg

Ende 2021 musste sich das Bundesgericht im Urteil 6B_1209/2020 erneut1 mit der Frage beschäftigen, ob ein eröffnetes Strafverfahren betreffend ein Sportunfall wegen möglicher ungenügender Sicherung und Präparierung eines Schlittelwegs (Verkehrssicherungspflicht) zu Recht eingestellt wurde. Im vorliegenden Fall ging es um einen Unfall auf einem Schlittelweg mit teils schweren Verletzungsfolgen.

Der Streitigkeit lag der Sachverhalt zu Grunde, dass zum Zeitpunkt des Schlittelunfalles am Silvesterabend des Jahres 2017 der Schlittelweg grundsätzlich erkennbar gesperrt war. Trotz der Sperrung des Schlittelweges und der entsprechenden Markierung betreffend die Sperrung bestand gleichzeitig für das breite Publikum aber dennoch die Möglichkeit des sog. Silvesterschlittelns. Für diesen Anlass wurde im Internet Werbung aufgeschaltet mit dem Hinweis, dass die Piste auch spät abends, d.h., in der Silvester- bzw. Neujahrsnacht zwischen 01.00 Uhr und 02.00 Uhr befahrbar bzw. geöffnet ist. Bei der Schlittenausgabe für das Silvesterschlitteln wurde ebenfalls nicht informiert, dass der Schlittelweg grundsätzlich gesperrt ist. Zusätzlich fand in einer an Schlittelpiste nahe gelegenen Hütte ein öffentlicher Silvesteranlass statt, welcher nur per Schlitten/Ski erreichbar war.2

Die Staatsanwaltschaft stellte das eröffnete Strafverfahren ein, was von der kantonalen Instanz in der Folge bestätigt wurde. Begründet wurde die Einstellung damit, dass für einen grundsätzlich geschlossenen Schlittelweg auch...

iusNet STR-STPR 23.02.2022

 

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