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Einzelne Straftaten

Einzelne Straftaten

Die individuelle Strafbarkeit von Leitungs- und Kontrollpersonen einer Bank für Defizite im Risikomanagement zur Bekämpfung der Geldwäscherei

Die individuelle Strafbarkeit von Leitungs- und Kontrollpersonen einer Bank für Defizite im Risikomanagement zur Bekämpfung der Geldwäscherei
Geldwäscherei | Risikomanagement | Geschäftsherrenhaftung

Unsorgfältiger Kranführer

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

6B_1364/2019

Das Bezirksgericht Willisau sprach A. der fahrlässigen schweren Körperverletzung sowie der fahrlässigen Verletzung der Regeln der Baukunde schuldig. A. wird vorgeworfen, durch ein unkorrektes Manövrieren des Krans die Kranunterflasche mitsamt der Kranketten ins Pendeln gebracht zu haben. Durch dieses Auspendeln sei die Leiter, auf der B. gestanden habe, von einem Teil des Krans, mutmasslich den Kabeln oberhalb der Krankette, getroffen worden, woraufhin sie rückwärts gekippt und B. rücklings aus ca. sechs Meter Höhe auf den Boden geprallt sei.
iusNet StrafR-StrafPR 13.06.2020

Körperverletzung infolge regelwidrigen «Tacklings» im Fussball – Kein Fall für den Strafrichter

Kommentierung
Einzelne Straftaten
Das Bundesgericht hatte sich innert kürzester Zeit erneut mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit Fouls im Mannschaftsport («Tackling») einer (fahrlässigen) einfachen und/oder schweren Körperverletzung gleichzusetzen sind.
Martin Kaiser
iusNet StrafR-StrafPR 27.05.2020

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