Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, inwiefern das Drücken des "Gefällt mir"-Buttons oder auch das Drücken des "Teilen"-Buttons auf Facebook strafbar sein können.
Das Stimmvolk nimmt anlässlich der Referendumsabstimmung vom 9. Februar 2020 die Änderung von Art. 261bis StGB an. Neu steht auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe.
Es ist in der Lehre umstritten, ob der Tatbestand von Art. 148a StGB auch durch blosse Unterlassung ("Verschweigen") begangen werden kann. Das Bundesgericht klärt diese Frage nun.
A. überwies einen Geldbetrag an B., indem er neun Einzahlungsscheine ausfüllte und in der Mitteilungsspalte jedes Einzahlungsscheins jeweils einen Grossbuchstaben anbrachte. Daraus liess sich das Wort "ARSCHLOCH" bilden. A. wurde wegen Beschimpfung verurteilt. A. ist der Ansicht, er habe, das Wort "SCHOLARCH" mitteilen wollen.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Frage auseinander, ob der Tatbestand der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit gemäss Art. 91a SVG bereits aufgrund der Verweigerung eines oder mehrerer Vortests erfüllt sein kann.
Die Luzerner Gerichte hatten einen Fall von sog. "Spanking" (Schläge auf das nackte Gesäss) zu beurteilen und verurteilten A. wegen verbotener Pornografie. A. bringt vor, es fehle ein sexueller Bezug.