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Einzelne Straftaten

Einzelne Straftaten

Beschwerde von Erwin Sperisen in Hauptpunkten abgewiesen

Rechtsprechung
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Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Erwin Sperisen gegen seine Verurteilung durch die Strafkammer des Kantonsgerichts Genf in den wesentlichen Punkten ab. Der Entscheid der Vorinstanz steht nicht im Widerspruch zum vorangegangenen Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts. Das Urteil ist zudem genügend begründet. Auch wurde der Anklagegrundsatz und das Recht auf ein faires Verfahren nicht verletzt. Das Tatbestandsmerkmal der "Skrupellosigkeit" liegt vor. Gutgeheissen hat das Bundesgericht die Beschwerde insoweit, als das Genfer Kantonsgericht Erwin Sperisen trotz des teilweisen Freispruchs jegliche Entschädigung für den vom ihm – neben dem amtlichen Verteidiger – privat beigezogenen Rechtsbeistand verweigert hat.
iusNet StrafR-StrafPR 29.11.2019

Fluglotse wird freigesprochen

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

6B_332/2019

Der Umstand, dass sich infolge des Fehlverhaltens von Fluglotse A. gleichzeitig zwei Flugzeuge im Startbereich befanden und sich aufeinander zubewegten, stellt nach Ansicht des Bundesgerichts nicht mehr als eine abstrakte Gefahr für den öffentlichen Verkehr dar. Insofern entlastet es den Fluglotsen sehr wohl, dass trotz seines Verhaltens dank der Geistesgegenwart der Besatzung des einen Flugzeugs keine konkrete Gefahr für Leib und Leben von Personen eingetreten ist. Hingegen kann keine Rolle spielen, was hätte passieren können, wenn die Besatzung des Flugzeugs das Bremsmanöver erst auf Befehl des Fluglotsen eingeleitet hätte.
iusNet StrafR-StrafPR 27.11.2019

Schmähsong über Natalie Rickli: Keine sexuelle Belästigung

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten
Im vorliegenden Fall stellt der Song inhaltlich zweifellos einen groben verbalen Angriff dar. Die Interpreten wandten sich mit der Veröffentlichung des Songs im Internet jedoch nicht direkt an Natalie Rickli, sondern an ein dieser gegenüber kritisch eingestelltes Publikum. Das Obergericht hat verbindlich festgestellt, dass die Beschuldigten zu keinem Zeitpunkt Bemühungen unternommen hätten, Natalie Rickli den Song bzw. das Video zukommen zu lassen. Diese habe davon erst eineinhalb Jahre nach der Veröffentlichung Kenntnis erhalten. Damit fehlt es für eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung am dazu erforderlichen Kriterium der unmittelbaren Wahrnehmung durch das Opfer. 
iusNet StrafR-StrafPR 22.11.2019

Kreditbetrug: Bereicherungsabsicht und Opfermitverantwortung

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten
Das Bundesgericht spricht X. vom Vorwurf des Betruges frei. X. könne trotz der schon damals schwierigen Finanzlage der Gesellschaft nicht vorgeworfen werden, den Kredit in Bereicherungsabsicht oder vorsätzlich zum Schaden der Bank aufgenommen zu haben. Auch habe die Bank den teilweisen Zahlungsausfall ihrer eigenen Unvorsichtigkeit zuzuschreiben (im Sinne der Opfermitverantwortung). Die getätigten Abklärungen zur Bonität des Schuldners bezeichnet das Bundesgericht als fahrlässig. Der Eintritt eines kalkulierten, der Kreditvergabe immanenten (und mit 10% Zins vergüteten) Risikos verdient unter diesen Umständen keinen strafrechtlichen Schutz.
iusNet StrafR-StrafPR 12.11.2019

Verfahrensrechte der SBB AG

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Einzelne Straftaten

6B_1326/2018, zur Publikation vorgesehen

Art. 86 Abs. 1 Eisenbahngesetz dient der Sicherheit des Bahnbetriebs auf dem Bahnbetriebsgebiet und damit öffentlichen Interessen. Daran ändert nichts, dass die Bestimmung indirekt naturgemäss auch den Interessen von Bahnunternehmen dient. Die SBB AG ist in casu nicht als Geschädigte i.S.v. Art. 115 Abs. 1 StPO anzuerkennen. Der anzeigenden Person, die weder geschädigt noch Privatklägerin ist, stehen keine weitergehenden Verfahrensrechte zu, insbesondere auch nicht das Recht, Berufung zu erklären.
iusNet StrafR-StrafPR 11.11.2019

Revisor als Insider bestraft

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BGE 145 IV 407 | 6B_90/2019

Die Vorinstanz hat den Anspruch auf effektive Verteidigung und auf ein faires Verfahren nicht verletzt. Eine Mandatsniederlegung des Wahlverteidigers zur Unzeit bei drohender Verjährung sei rechtsmissbräuchlich und verdiene keinen Schutz. Aus einer ex ante-Betrachtung war erkennbar, dass die Vorkommnisse im Rahmen der geplanten Transaktion geeignet waren, den Kurs der Aktien der Bank D. erheblich zu beeinflussen. Die blosse Aufforderungen, in einem Verwaltungs- oder Strafverfahren Dokumente einzureichen, die nicht mit einer Strafdrohung wegen Ungehorsams verbunden sind, verstösst nicht gegen Art. 6 Ziff. 1 EMRK oder den nemo-tenetur-Grundsatz. Könnte die Aufsichtsbehörde auf diese Unterlagen trotz entsprechender gesetzlicher Grundlagen nicht zurückgreifen, würde die aufsichtsrechtliche Durchsetzung der materiellen gesetzlichen Pflichten in beaufsichtigten Wirtschaftsbereichen vielmehr praktisch verunmöglicht.
iusNet StrafR-StrafPR 13.09.2019

Tamil Tigers sind keine kriminelle Organisation

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SK.2016.30

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht bestätigt den Freispruch von 12 Personen vom Vorwurf der Unterstützung und/oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten für die tamilische Organisation "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE). Es weist die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts in den Hauptpunkten ab.
iusNet StrafR-StrafPR 18.12.2019

Betrug: Opfermitverantwortung und Vermögensverschiebung

Rechtsprechung
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Das Bundesgericht heisst die Beschwerde (teilweise) gut. Der Sachverhalt betreffend die internen Vorgänge bei den Versandhäusern wurde nicht genug abgeklärt. Auch die Opfermitverantwortung sei im Detail zu prüfen. Bei der unbefugten Verwendung der Mobility-Karte mangelt es gemäss dem Bundesgericht an der Vornahme einer Vermögensverfügung.
iusNet StrafR-StrafPR 26.08.2019

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