Ist die Frage nach der Schuldfähigkeit eine Tatfrage?
Ist die Frage nach der Schuldfähigkeit eine Tatfrage?
Ist die Frage nach der Schuldfähigkeit eine Tatfrage?
A. wird vorgeworfen zwischen 2007 und 2015 mit fiktiven Rechnungen unrechtmässig CHF 8.8 Mio. von seiner Arbeitgeberin erhältlich gemacht und für seinen Lebensunterhalt sowie zur Befriedigung seiner Spielsucht verwendet zu haben. Am 27. Juni 2019 wurde A. wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Es wurde eine vollzugsbegleitende Massnahme nach Art. 63 StGB und ein dreijähriges Tätigkeitsverbot nach Art. 67 StGB angeordnet. A. focht mit Berufung nur Strafe und Massnahme an, die Staatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung, worauf das Obergericht die Freiheitsstrafe auf 4 Jahre und 8 Monate anhob. Dagegen erhob A. Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte die Verurteilung zu 12 Monaten Freiheitsstrafe, wobei die Strafe zugunsten einer ambulanten Massnahme nach Art. 63 StGB aufzuschieben sei. Eventualiter sei der bedingte Strafvollzug zu gewähren, verbunden mit einer Weisung sich einer ambulanten Therapie zu unterziehen.
Der Beschwerdeführer rügte, seine Schuldfähigkeit resp. die Fähigkeit entsprechend seiner Einsicht ins Unrecht zu handeln, sei aufgrund seiner Spielsucht vermindert gewesen und von der...
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