Die Parteistellung der Privatklägerschaft im Entsiegelungsverfahren
Die Parteistellung der Privatklägerschaft im Entsiegelungsverfahren
Die Parteistellung der Privatklägerschaft im Entsiegelungsverfahren
Gegen B. und C. wird eine Strafuntersuchung wegen mutmasslicher Wirtschaftsdelikte geführt. A. hat sich als Privatkläger konstituiert. Anlässlich einer Hausdurchsuchung wurden am Wohnort der Beschuldigten Aufzeichnungen und Gegenstände zu Beweiszwecken sichergestellt und auf Verlangen der Beschuldigten versiegelt. Die Staatsanwaltschaft stellte beim ZMG ein Entsiegelungsgesuch. Am gleichen Tag reichte die Privatklägerin eine Stellungnahme beim ZMG ein und beantragte die Gutheissung des Entsiegelungsgesuchs. Anschliessend liess sie dem ZMG eine weitere Eingabe zukommen. Das ZMG verfügte, die Privatklägerin sei nicht Partei des Entsiegelungsverfahrens und wies ihre Eingaben aus dem Recht. Dagegen gelangte die Privatklägerin ans Bundesgericht und beantragte, die Aufhebung der Sache und Rückweisung an die Vorinstanz.
Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde ein, da es sich um ein selbständig eröffneter förmlicher Prozessentscheid des ZMG handle, mit dem die Privatklägerin nicht am Verfahren teilnehmen durfte.
Die Vorinstanz hielt fest, dass die Beschwerdeführerin das Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft unterstützen wolle, da sich unter den versiegelten...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.