Die Triageverhandlung im Entsiegelungsverfahren
Die Triageverhandlung im Entsiegelungsverfahren
Die Triageverhandlung im Entsiegelungsverfahren
Im Strafverfahren gegen A. hat die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung durchgeführt und zwei Mobiltelefone sichergestellt. A. verlangte daraufhin die Siegelung der Telefone. Das Zwangsmassnahmengericht hiess das Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft gut. Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht und beantragt die Aufhebung des Entscheides und die Beschränkung der Durchsuchung der Mobiltelefone auf Aufzeichnungen aus dem Zeitraum zwischen dem 8.-15. Oktober 2020.
Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde ein. Der Beschwerdeführer rügte eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, da die Aussonderung geheimnisgeschützter Daten nicht hätte abgelehnt werden dürfen ohne ihn zuerst dazu anzuhören. Da der Beschwerdeführer schriftlich zum Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft habe Stellung nehmen können, sei der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt gemäss Bundesgericht.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung, dass eine detaillierte Triage im Entsiegelungsverfahren nur zu erfolgen habe, soweit der Inhaber, der die Versiegelung beantragt habe, substanziierte Einwände gegen die Entsiegelung und Durchsuchung erhebt. Dabei handle es sich um eine...
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