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Haftentlassung nach festgestellter Verletzung des Beschleunigungsgebots?

Haftentlassung nach festgestellter Verletzung des Beschleunigungsgebots?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Haftentlassung nach festgestellter Verletzung des Beschleunigungsgebots?

Gegen A. wird wegen diverser Delikte eine Strafuntersuchung geführt. Am 13. Oktober 2021 wurde A. in Untersuchungshaft versetzt, die mehrfach verlängert wurde. Am 24. Juni 2022 wurde Anklage erhoben und die Anordnung von Sicherheitshaft beantragt. Gegen die angeordnete Sicherheitshaft führte A. Beschwerde bis ans Bundesgericht, das die Beschwerde abwies. Die Sicherheitshaft wurde schliesslich verlängert, wobei das Obergericht des Kantons Zürich die angeordnete Sicherheitshaft bis zum 10. Januar 2023 bewilligte, längstens bis zum Abschluss der Hauptverhandlung. Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht und beantragt, den Beschluss des Obergerichts sei aufzuheben und er sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen.

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde ein. Der Beschwerdeführer rügte eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie einen Verstoss gegen das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen. Weder der dringende Tatverdacht noch der besondere Haftgrund der Fluchtgefahr werden vom Beschwerdeführer bestritten.

Das Bundesgericht führt aus, dass bei der Berücksichtigung, ob das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen verletzt sei, die konkreten...

iusNet StrafR-StrafPR 20.12.2022

 

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