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Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Sicherheitshaft

Sicherheitshaft

Wieviele Haftgründe müssen von den Rechtsmittelinstanzen überprüft werden?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht präzisiert, wann eine Vortat angenommen werden kann, die noch nicht rechtskräftig beurteilt wurde. Zudem hält es deutlich fest, dass sich die kantonalen Instanzen bei Haftprüfungsverfahren regelmässig mit allen in Frage kommenden Haftgründen auseinandersetzen müssen, damit eine Rückweisung zur Prüfung weiterer Haftgründe verhindert werden kann.
iusNet StrafR-StrafPR 15.05.2023

Haftentlassung nach festgestellter Verletzung des Beschleunigungsgebots?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen in einfachen Fällen verletzt, wenn zwischen der Anklageerhebung und der Hauptverhandlung mehr als sechs Monate vergehen. Eine Haftentlassung erfolgt jedoch nur, wenn eine besonders gravierende Verletzung des Beschleunigungsgebots vorliegt, was sich beispielsweise in längeren nicht erklärbaren Phasen gerichtlicher Untätigkeit oder schweren Verfahrensversäumnissen zeigen könnte. Ansonsten muss die Verletzung des Beschleunigungsgebots im Urteilsdispositiv erwähnt werden und Berücksichtigung bei der Urteilsfindung und der Kostenverteilung finden. Eine sofortige Haftentlassung sei dann nicht angezeigt.
iusNet StrafR-StrafPR 20.12.2022

Die Beschwerde gegen ein abgewiesenes Haftentlassungsgesuch nach erfolgter Anordnung von Sicherheitshaft

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält klar fest, dass die Überprüfung eines Entscheides des Zwangsmassnahmengerichts betreffend Verlängerung von Untersuchungshaft auch nach Anordnung von Sicherheitshaft noch möglich sein muss, da die Untersuchungs- und Sicherheitshaft nach den gleichen Voraussetzungen erteilt werden.
iusNet StrafR-StrafPR 08.08.2022

Die Fluchtgefahr trotz fortgeschrittenem Alter und angeschlagenem Gesundheitszustand der beschuldigten Person

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Sowohl der Gesundheitszustand als auch das Alter der betroffenen Person können gegen die Annahme von Fluchtgefahr sprechen. Da im vorliegenden Fall von der Staatsanwaltschaft seit Beginn neben der Fluchtgefahr auch Kollusionsgefahr vorgebracht wurde, sich die Gerichte bis zum Entscheid des Bundesgerichts damit nicht befassten, führt die Gutheissung der Beschwerde des Beschwerdeführers dennoch nicht zur Haftentlassung sondern zur Rückweisung an die Vorinstanz.
iusNet StrafR-StrafPR 11.07.2022

Das Vortatenerfordernis bei der Annahme von Wiederholungsgefahr

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht erhält in einem weiteren Entscheid fest, dass zur Annahme von Wiederholungsgefahr im Rahmen der Anordnung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft keine rechtskräftigen Vorstrafen vorliegen müssen. Insbesondere sei es ausreichend, wenn die Vorstrafen aus hängigen Verfahren stammen, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehe, dass die beschuldigte Person diese Taten begangen habe. Dies ergebe sich entweder aus einem glaubhaften Geständnis oder aus einer erdrückenden Beweislage.
iusNet StrafR-StrafPR 13.05.2022

Das Beschleunigungsgebot nach Anordnung der Sicherheitshaft

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen ist dann verletzt, wenn zwischen der Anklageerhebung und der Hauptverhandlung mehr als sechs Monate vergehen. Einzig bei komplexen Fällen hält es das Bundesgericht als vertretbar, wenn zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlung ca. sechs bis acht Monate vergehen.
iusNet StrafR-StrafPR 08.04.2022

Die Beurteilung der Ausführungsgefahr bei Vorliegen psychiatrischer Gutachten.

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Bei der Beurteilung, ob Ausführungsgefahr als Haftgrund angenommen werden kann, hält das Bundesgericht fest, dass das Zwangsmassnahmengericht keine abschliessende Würdigung einer allfälligen psychiatrischen Begutachtung vornehmen muss. Je schwerer das ernsthaft angedrohte schwere Verbrechen ist, desto eher rechtfertigt sich eine Inhaftierung. Ersatzmassnahmen können nur angeordnet werden, wenn diese geeignet sind, die Ausführungsgefahr zu bannen.
iusNet-StrafR-StrafPR 26.07.2021

Die Verlängerung der Sicherheitshaft ohne vorgängige Anhörung der betroffenen Person

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht setzt sich mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör im Rahmen des Haftverlängerungsverfahrens auseinander und hält fest, dass bei Verletzung dieses Anspruchs kein gültiger Haftentscheid zustande kommen kann. Da die Haft vorliegend nur für einen Tag unrechtmässig verlängert wurde, verzichtet das Bundesgericht auf eine Rückweisung und entscheidet in der Sache selbst. Da die Voraussetzungen zur Anordnung der Haft gegeben sind, tritt es auf die Beschwerde nur teilweise ein und heisst diese teilweise (in Bezug auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs) gut.
iusNet-StrafR-StrafPR 15.06.2021

Kann die Sicherheitshaft nach einem erstinstanzlichen Freispruch aufrechterhalten werden?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Nach der Rechtsprechung des EGMR kann nach einem (noch nicht rechtskräftigen) erstinstanzlichen Freispruch aufgrund des behandelten Sachverhaltes keine Sicherheitshaft mehr angeordnet werden. Zwar können weiterhin ein dringender Tatverdacht und allfällige Haftgründe bejaht werden, diesen muss aber mit weniger einschneidenden Ersatzmassnahmen begegnet werden. Eine Ausnahme besteht allenfalls bei „irrtümlichen“ Freisprüchen. Dies gilt auch bei ausländischen Staatsangehörigen, bei denen einzig Fluchtgefahr angenommen wird.
iusNet-StrafR-StrafPR 15.03.2021

Welche Voraussetzungen gelten zur Anordnung des vorzeitigen Strafvollzuges nach einem erstinstanzlichen Urteil?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht geht auf die Unterscheidung zwischen Sicherheitshaft und dem vorzeitigen Strafvollzug ein, wobei für die Anordnung von zweiterem die Voraussetzungen der Sicherheitshaft einschlägig sind. Es fasst diese Voraussetzungen nochmals zusammen und geht insbesondere auf den dringenden Tatverdacht und den besonderen Haftgrund der Fluchtgefahr nach einer erstinstanzlichen Verurteilung ein.
iusNet StrafR-StrafPR 02.03.2021

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