Befangenheit des Gerichts bei Abwesenheit der Staatsanwaltschaft?
Befangenheit des Gerichts bei Abwesenheit der Staatsanwaltschaft?
Befangenheit des Gerichts bei Abwesenheit der Staatsanwaltschaft?
Der Beschwerdeführer rügt vor dem Bundesgericht, strafrechtliche Abteilung, (unter anderem) einen Verstoss gegen den in Art. 6 EMRK verankerten Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht. Er erblickt einen Verstoss darin, dass die Staatsanwaltschaft in der erst- und zweitinstanzlichen Hauptverhandlung jeweils nicht anwesend war. Dass ein Gericht ohne Anwesenheit der Staatsanwaltschaft die beschuldigte Person und Zeugen einvernehme sowie schriftliche Beweismittel untersuche, erwecke gemäss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts, da dieses bei Nichterscheinen der Staatsanwaltschaft die Rolle der Anklage einnehme. Der Beschwerdeführer verweist auf drei Russland betreffende Urteile des EGMR.
Das Bundesgericht stellte fest, dass in der Lehre die Auffassung vertreten werde, die relativ weitgehende Rechtsprechung des EGMR in Sachen Ozerov und Krivoshapkin könnte auch für die Schweiz von Bedeutung sein. Die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts entschied unter Bezugnahme auf die zuvor erwähnten Entscheide des EGMR verschiedentlich, die...
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