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Die Auswirkungen des Beschleunigungsgebots auf die Strafzumessung bei einem rund zwei Jahre dauernden Berufungsverfahren

Die Auswirkungen des Beschleunigungsgebots auf die Strafzumessung bei einem rund zwei Jahre dauernden Berufungsverfahren

Rechtsprechung
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Strafprozessrecht

Die Auswirkungen des Beschleunigungsgebots auf die Strafzumessung bei einem rund zwei Jahre dauernden Berufungsverfahren

A. wurde am 15. Februar 2017 durch das Strafgericht Basel-Stadt des Raubs, des mehrfachen Betrugs, des mehrfachen versuchten Betrugs, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten, davon 27 Monate mit bedingtem Strafvollzug, verurteilt.
Am 28. Mai 2019 hiess das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt die von A. erhobene Berufung teilweise gut. Es erklärte A. - neben den bereits rechtskräftig gewordenen Schuldsprüchen - des versuchten Raubs schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten, davon 21 Monate mit bedingtem Strafvollzug, und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 120.--.
A. führte Beschwerde in Strafsachen. Die Beschwerde richtete sich ausschliesslich gegen die Strafzumessung. A. rügte, die Vorinstanz habe die Verletzung des Beschleunigungsgebots bei der Strafzumessung mit einer lediglich symbolischen einmonatigen Strafreduktion berücksichtigt. Während der langen Verfahrensdauer seien keinerlei relevante Verfahrenshandlungen vorgenommen worden, was mit einer generellen Überlastung des Berufungsgerichts begründet worden sei.
Die...

iusNet-StrafR-StrafPR 23.10.2020

 

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