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Die Voraussetzungen des Art. 53 StGB und deren Gewichtung

Die Voraussetzungen des Art. 53 StGB und deren Gewichtung

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

Die Voraussetzungen des Art. 53 StGB und deren Gewichtung

In den Jahren 2016-2018 wurde A. von den Sozialen Diensten Zürich unterstützt und verschwieg Einkünfte als Reinigungskraft in Höhe von insgesamt CHF 5‘790.80. Am 18. Februar 2020 wurde A. wegen Betrugs verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe und unter Auferlegung der Verfahrenskosten. Dagegen erhob A. Berufung. Das Obergericht stellte fest, dass unter anderem der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen sei. A. wurde ebenfalls zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht und beantragt, ihre Verurteilung sei aufzuheben und gemäss Art. 53 StGB sei von einer Bestrafung abzusehen. Dass sie sich strafbar gemacht habe, sei nicht streitig. Sie sei aber von Anfang an geständig gewesen, habe sich bei den Strafbehörden entschuldigt und bezahle die zu Unrecht bezogenen Sozialhilfeleistungen zurück. Seit über drei Jahren beziehe sie keine Sozialhilfeleistungen mehr.

Die Vorinstanz hielt fest, es hänge von den betroffenen Rechtsgütern und der Schwere des Unrechts ab, ob ein öffentliches oder privates Interesse an der Strafverfolgung bestehe. Die Generalprävention stehe seiner Strafbefreiung bei Massendelikten wie dem Versicherungsbetrug...

iusNet-StrafR-StrafPR 13.07.2021

 

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