Kriterien für die Härtefall-Beurteilung bei der Landesverweisung
Kriterien für die Härtefall-Beurteilung bei der Landesverweisung
Kriterien für die Härtefall-Beurteilung bei der Landesverweisung
Der 1985 in der Schweiz geborene Spanier war 2017 im Kanton Waadt wegen Raubes sowie wegen Verstössen gegen das Waffen- sowie das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt worden. Zudem wurde er für die Dauer von 5 Jahren des Landes verwiesen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Mannes teilweise gut. Artikel 66a des Strafgesetzbuches (StGB) sieht bei bestimmten Delikten (u.a. Raub) die obligatorische Landesverweisung von Ausländern vor. Gemäss Artikel 66a Absatz 2 StGB kann der Richter ausnahmsweise auf eine Landesverweisung verzichten, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung die privaten Interessen am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen. Rechnung zu tragen ist gemäss der Bestimmung der besonderen Situation von Ausländern, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind. Damit das in der Verfassung garantierte Verhältnismässigkeitsprinzip gewahrt wird, muss der Richter auf eine Landesverweisung verzichten, wenn die Voraussetzungen eines Härtefalls erfüllt sind.
Im Gesetz wird indessen nicht...
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