Wann beginnt die Massnahme für junge Erwachsene?
Wann beginnt die Massnahme für junge Erwachsene?
Wann beginnt die Massnahme für junge Erwachsene?
Verfahrensgegenstand ist vorliegend einzig die Frage, ob die Höchstdauer der stationären therapeutischen Massnahme für junge Erwachsene erreicht ist.
Das Bundesgericht hat bisher noch nicht beurteilt, ab wann die Höchstdauer der stationären therapeutischen Massnahme für junge Erwachsene nach Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB zu laufen beginnt beziehungsweise ob der vorzeitige Massnahmenvollzug dabei zu berücksichtigen ist. Jedoch hat es sich im Zusammenhang mit anderen stationären therapeutischen Massnahmen wiederholt mit der Frage der Dauer des mit ihnen verbundenen Freiheitsentzugs beziehungsweise dem Beginn der jeweiligen Frist auseinandergesetzt.
Das Bundesgericht kommt mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung betreffend Fristen von Massnahmen und der Lehre zum Schluss, dass der vorzeitige Massnahmenvollzug einen mit der Massnahme verbundenen Freiheitsentzug darstelle, der bei der Berechnung der Höchstdauer gemäss Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB zu berücksichtigen sei. Andernfalls würde der mit der Massnahme verbundene Freiheitsentzug über die gesetzlich vorgesehene Maximaldauer hinaus verlängert. Fraglich erschien noch, ob hinsichtlich des vorzeitigen...
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