Der Richter in eigener Sache
Der Richter in eigener Sache
Der Richter in eigener Sache
Gegen A. und 17 weitere Personen wurde am 20. Dezember 2017 Anklage wegen verschiedener Delikte, unter anderem wegen mehrfacher qualifizierter Sachbeschädigung erhoben. Aus verschiedenen Gründen wurde am 24. Oktober 2018 ein Ausstandsgesuch gegen das Strafgericht, bestehend aus den drei in der Sache tätigen Richter gestellt. Spätestens am 6. Dezember 2018 hatten alle Mitangeschuldigten ein entsprechendes Gesuch gestellt, da anlässlich des zu beurteilenden Demonstrationszuges das Gerichtsgebäude des Strafgerichts beschädigt wurde und der Verwaltungschef des Gerichts einen Strafantrag gestellt habe. Das Strafgericht verurteilte 15 der 18 Personen zu Freiheitsstrafen. Alle verurteilten Personen erhoben dagegen Berufung. Das Appellationsgericht sistierte das Berufungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Ausstandsverfahrens. Das Appellationsgericht wies die gestellten Ausstandsgesuche ab, worauf A. ans Bundesgericht gelangt.
Das Bundesgericht hält zuerst fest, dass Streitgegenstand nur sein könne, was Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen sei und was gemäss der Dispositionsmaxime noch umstritten sei. Da die Vorinstanz nur über den Ausstand der drei...
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