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Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Ausstand

Ausstand

Umfang der Akteneinsicht im Ausstandsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Eine Beschränkung der Akteneinsicht bewirkt grundsätzlich keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil, da sie bei der Anfechtung des Endentscheids wirksam gerügt werden kann. Die Ausnahme des Strafprozessrechts, wo aufgrund der speziellen Verfahrensgarantie in Art. 101 Abs. 1 StPO ein nicht wieder gutzumachender Nachteil bejaht wird, wenn das Akteneinsichtsrecht nach erfolgter erster Einvernahme der beschuldigten Person verweigert wird, greift vorliegend nicht.
iusNet StrafR-StrafPR 24.11.2023

Die Befangenheit der Staatsanwaltschaft

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Eine Staatsanwältin leitete die Strafuntersuchung, bei welcher sie gleichzeitig geschädigte Person war. Aus Art. 56 lit. a StPO folgt, dass die in einer Strafbehörde tätige Person weder in eigener Sache ermitteln noch entscheiden darf. Erfasst werden sämtliche direkten und indirekten Interessen, seien sie tatsächlicher, etwa finanzieller, oder ideeller Natur. Da eine spürbare persönliche Beziehungsnähe der Staatsanwältin zum Streitgegenstand offensichtlich gegeben war, bejahte das Bundesgericht das Vorliegen eines Ausstandsgrunds.
iusNet-StrafR-StrafPR 16.06.2023

Die Gewährung der amtlichen Verteidigung im Ausstandsverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Prozessuale Rechtsfehler und richterliche Verfahrensfehler können nur ausnahmsweise die Unbefangenheit einer Gerichtsperson in Frage stellen. Sie müssen dabei besonders krass sein und wiederholt auftreten, sodass sie einer schweren Amtspflichtverletzung gleich kommen. Gestützt darauf wird in Nebenverfahren, wie einem Ausstandsverfahren, zurückhaltend die amtliche Verteidigung dann gewährt, wenn das Verfahren nicht aussichtslos ist. Dies gilt aber nur in den Verfahren, die von der beschuldigten Person selbst eingeleitet werden.
iusNet StrafR-StrafPR 04.04.2023

Der Richter in eigener Sache

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

1B_240/2021

Im vorliegenden Entscheid kann das Bundesgericht die Frage umgehen, ob Richter des Strafgerichts Sachbeschädigungen am Gerichtsgebäude beurteilen dürfen oder ob diese in den Ausstand hätten treten müssen, da es die Ausstandsgesuche als verspätet qualifiziert. Weiter hält das Bundesgericht fest, dass Ausstandsgründe, die für sich alleine schon zum Ausstand führen, sofort geltend gemacht werden müssen.
iusNet-StrafR-StrafPR 04.03.2022

Wer soll Ausstandsfragen betreffend die Staatsanwaltschaft nach Anklageerhebung beurteilen?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Die Beurteilung von Ausstandsfragen, die die Staatsanwaltschaft betreffen soll gemäss dem klaren gesetzlichen Wortlaut von einer der Staatsanwaltschaft hierarchisch übergestellten und institutionell unabhängigen Instanz kantonal einheitlich beurteilt werden. Die Beschwerdeinstanz ist dafür zuständig.
iusNet-StrafR-StrafPR 21.1.2022

Die Befangenheit des Haftprüfungsrichters

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Der Anschein der Befangenheit kann bei einer Richterin, die zuerst als Sachrichterin und nach erfolgter Verurteilung als Haftrichterin amtet, angenommen werden. Dies kann aber nur berücksichtigt werden, wenn die Vorbringen rechtzeitig erfolgen und nicht erst im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens.
iusNet-StrafR-StrafPR 01.12.2021

Welche Umstände müssen bei der Beurteilung eines Ausstandsbegehrens berücksichtigt werden?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Bei der Frage, ob ein Ausstandsgesuch rechtzeitig gestellt wurde, ist es nicht zulässig, einzig auf den zeitlich letzten Umstand, der den Ausschlag für ein Ausstandsgesuch gab, abzustellen. Rechtswidrigkeit oder krasse Fehlerhaftigkeit der zuletzt beanstandeten Verhaltensweise ist nicht erforderlich. Stattdessen muss auf das Gesamtverhalten abgestellt werden. So kann ein fragwürdiges Verhalten, das für sich allein keinen Ausstand rechtfertigt, zusammen mit früheren Handlungen den ausreichenden Anschein von Befangenheit begründen.
iusNet STR-STPR 05.02.2021

Muss der Schwiegersohn in den Ausstand treten?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Wer sich erst in der Berufung bzw. nachdem ein für ihn nachteilig ausfallender Entscheid ergangen war, auf die Verletzung der Ausstandsvorschriften beruft, verhält sich rechtsmissbräuchlich und hat daher seine diesbezüglichen Rechte verwirkt. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist der Anspruch auf rechtliches Gehör namentlich verletzt, wenn Parteivorbringen übersehen oder Anträge nicht behandelt werden.
iusNet StrafR-StrafPR 15.07.2020

Revision gegen Ausstandsentscheide im FIFA-Verfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

1B_442/2019 und 1B_443/2019, zur Publikation vorgesehen

Die Anfechtbarkeit eines Entscheides mittels Revisionsgesuchs (Art. 410 Abs. 1 StPO) beschränkt sich nach bundesgerichtlicher Praxis auf rechtskräftige materielle Sachurteile, auch wenn dabei ein nachträglicher Ausstandsgrund geltend gemacht wird. Vorliegend wurden Beschlüsse im Vorverfahren angefochten, die einer Revision grundsätzlich nicht zugänglich sind.
iusNet StrafR-StrafPR 10.04.2020

Der Bundesanwalt ist im FIFA-Komplex befangen

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

BB.2018.190 & BB.2018.197

Mit zwei Beschlüssen vom 17. Juni 2019 hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts die von zwei Beschuldigten gegen den Bundesanwalt, einen ehemaligen Leitenden Staats­anwalt des Bundes und einen Staatsanwalt des Bundes gestellten Ausstandsbegehren gutgeheissen. Die FIFA ist in den entsprechenden Verfahren Privatklägerin.
iusNet StrafR-StrafPR 18.06.2019

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