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Der vorzeitige Strafantritt vs. Kollusionsgefahr

Der vorzeitige Strafantritt vs. Kollusionsgefahr

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Der vorzeitige Strafantritt vs. Kollusionsgefahr

Gegen den Beschwerdeführer läuft seit rund zehn Jahren eine umfangreiche Strafuntersuchung u.a. wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs. Die mutmassliche Schadenssumme beläuft sich auf über zwei Millionen Franken. Kurz vor der geplanten Schlusseinvernahme im Januar 2022 wurde eine weitere Strafanzeige gegen A. wegen Betrugs erstattet, woraufhin A. festgenommen wurde. Das Zwangsmassnahmengericht bewilligte die Untersuchungshaft.
Gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft gelangte A. bis vor Bundesgericht, welches mangels Vorliegens von Flucht- und Kollusionsgefahr die Beschwerde teilweise guthiess (1B_357/2022) und die Haftsache zur Prüfung des besonderen Haftgrunds der Wiederholungsgefahr zurückwies. Das Obergericht nahm im Anschluss daran Wiederholungsgefahr an und bestätigte die Anordnung von Untersuchungshaft. Noch während des bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahrens stellte die Staatsanwaltschaft ein weiteres Gesuch um Verlängerung der Untersuchungshaft, welches unter der Annahme von Kollusions- und Wiederholungsgefahr am 7. September 2022 bewilligt wurde.
Mit Gesuch vom 7. Oktober 2022 beantragte A. die Bewilligung des vorzeitigen Strafantritts. Die...

iusNet-StrafR-StrafPR 23.01.2023

 

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