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Die Befangenheit der Staatsanwaltschaft

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Strafprozessrecht

Die Befangenheit der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus führt unter der Verfahrensleitung von Staatsanwältin S. eine Strafuntersuchung gegen A. u.a. wegen des Verdachts der Gehilfenschaft zu qualifizierter Sachbeschädigung und der Gehilfenschaft zur Drohung. Er soll am 18. Dezember 2018 B. dabei gefilmt haben, als jener auf dem Parkplatz der Gemeindeverwaltung Glarus Süd das Fahrzeug des damaligen Gemeindeschreibers zertrümmert und ein bedrohliches "Manifest" betreffend den "Glarner Behördenfilz und Mobbing" verlesen habe, in welchem vier Personen, darunter Staatsanwältin S., namentlich genannt wurden.
Der Beschuldigte A. wurde am 27. September 2022 durch Staatsanwältin S. einvernommen, gegen welche er noch am glichen Tag ein Ausstandsgesuch wegen Befangenheit stellte. Das Obergericht trat wegen Verspätung nicht auf dieses Gesuch ein. Demnach hätte A. bereits seit August 2019 gewusst, dass Staatsanwältin S. die Strafuntersuchung leite, spätestens aber seit Zustellung der schriftlichen Vorladung vom 4. April 2022.

Dagegen erhob A. Beschwerde beim Bundesgericht. Er beantragte festzustellen, dass die Beschwerdegegnerin im gegen ihn geführten Strafverfahren in den Ausstand zu treten...

iusNet-StrafR-StrafPR 16.06.2023

 

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