Die Begründungspflicht von Entscheiden
Die Begründungspflicht von Entscheiden
Die Begründungspflicht von Entscheiden
Gegen A. wird ein Strafverfahren wegen mehrfachem Betrug, unrechtmässigem Bezug von Leistungen der Sozialhilfe und Verletzung der Verkehrsregeln geführt, weshalb er das Obergericht des Kantons Aargau um Bewilligung eines amtlichen Verteidigers für das laufende Berufungsverfahren ersuchte. Die Verfahrensleitung wies dieses Gesuch mit der Begründung ab, dass der Beschwerdeführer bereits die Polizei, die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach und das Bezirksgericht Brugg um amtliche Verteidigung ersucht habe, diese Gesuche aber allesamt abgewiesen worden seien und der Beschwerdeführer keine veränderten Umstände geltend mache.
Gegen diesen Entscheid wandte sich der Beschwerdeführer an das Bundesgericht und beantragte, seinen Rechtsanwalt im Berufungsverfahren als amtlichen Verteidiger einzusetzen. Der Beschwerdeführer machte geltend, die Vorinstanz habe es gänzlich unterlassen, ihren Entscheid zu begründen und verweise einzig auf die Entscheide des Bezirksgerichts und der Staatsanwaltschaft sowie auf die unveränderten Umstände.
Wie in solchen Fällen üblich, bestätigte das Bundesgericht anfänglich den nicht wieder gutzumachenden Rechtsnachteil, der die Beschwerde gegen einen...
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