Führt die Aufhebung eines Haftgrundes zur Entlassung aus der Untersuchungshaft?
Führt die Aufhebung eines Haftgrundes zur Entlassung aus der Untersuchungshaft?
Führt die Aufhebung eines Haftgrundes zur Entlassung aus der Untersuchungshaft?
Gegen A. wird eine Strafuntersuchung geführt. Am 27. Juli 2021 wurde A. in Haft genommen. Am 16. Dezember 2021 stellte er ein Haftentlassungsgesuch. Dieses wurde gutgeheissen, wobei Ersatzmassnahmen angeordnet wurde. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben. Das Obergericht entschied, dass a. für die Dauer des Beschwerdeverfahrens in Haft bleiben müsse, anschliessend hiess es die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gut und verlängerte die Untersuchungshaft. Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht zählt die Voraussetzungen zur Anordnung von Zwangsmassnahmen auf. Die Staatsanwaltschaft werfe dem Beschwerdeführer vor, er habe am 27. Juli 2021 seinen damaligen Nachbar vor der Wohnung abgefangen und in dessen Wohnung gestossen. Er sei ebenfalls in die Wohnung gegangen, habe dem auf dem Rücken liegenden Nachbar die Hände um den Hals gelegt und mit den Daumen zugedrückt. Weiter habe er den Nachbarn beschimpft und bedroht. Der Nachbar habe daraufhin das Bewusstsein verloren. Der Beschwerdeführer bestreite das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts in seiner Beschwerde nicht.
Als besonderer Haftgrund sei die Kollusionsgefahr angenommen worden....
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.