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Monsterprozess muss wiederholt werden

Monsterprozess muss wiederholt werden

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Monsterprozess muss wiederholt werden

Am 5. November 2018 begann die Hauptverhandlung vor dem Kreisgericht. Dieses tagte in der Besetzung mit fünf Richtern. Dazu gehörte Kreisrichter Riccardo Bernasconi. Gleichentags verlangte A. den Ausstand von Kreisrichter Bernasconi. Er brachte im Wesentlichen vor, zwischen ihm und Kreisrichter Bernasconi habe eine geschäftliche Beziehung bestanden, welche den Anschein der Befangenheit begründe. Am 9. November 2018 übermittelte das Kreisgericht das Ausstandsgesuch der Anklagekammer zum Entscheid. Es führte die Hauptverhandlung trotz des hängigen Ausstandsgesuchs fort. Am 30. November 2018 sprach das Kreisgericht sein Urteil gegen die Angeklagten. Es befand A. schuldig des mehrfachen betrügerischen Konkurses, der mehrfachen Urkundenfälschung, der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, der mehrfachen Misswirtschaft sowie der mehrfachen Veruntreuung und auferlegte ihm eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Am 6. Dezember 2018 versetzte die Anklagekammer Kreisrichter Bernasconi in den Ausstand. Die Staatsanwaltschaft führt Beschwerde in Strafsachen mit dem Antrag, den Entscheid der Anklagekammer vom 6. Dezember 2018 aufzuheben.  

Die Beschwerdeführerin...

iusNet StrafR-StrafPR 17.05.2019

 

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